Startseite
Geschäftsstelle
Service
Gebühren und Beiträge
Wasser
Wasserschutzgebiete
Baumaßnahmen
Versorgungsgebiet
Mitglieder
Verbandsorgane
Satzungen
Chronik
Links
Impressum
Logo
 

 
Wasserschutzgebiete

 

Trinkwasser und Wasserschutzgebiete

Trinkwasserschutz geht alle an, denn das Grundwasser kann schnell durch die unterschiedlichsten Faktoren verunreinigt, beziehungsweise mit Fremdstoffen belastet werden. Um die Brunnen zur Trinkwassergewinnung vor schädlichen Einflüssen zu schützen, wird in den meisten Fällen ein in verschiedene Zonen gegliedertes Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Die verschiedenen Zonen sind jeweils mit unterschiedlichen Auflagen verbunden, wie zum Beispiel einem Gülleausbringungsverbot in der näheren Schutzzone, um eine Kontaminierung des Trinkwassers mit Kolibakterien zu verhindern.

 

Verfahren, wenn ein neues Wasserschutzgebiet entsteht
  • Das Einzugsgebiet des Brunnen bestimmen und beurteilen.
  • Die Grenzen des künftigen Schutzgebiets ermitteln.
  • Die Risiken für das Grundwasser erforschen.
  • Abstimmung zwischen allen Beteiligten.
  • Die Festsetzung des Wasserschutzgebiets beantragen.
  • Den Entwurf öffentlich auslegen.
  • Zum Erörterungstermin einladen.
  • Die Verordnung verkünden.

  Zone I
 
 
  Zone II
 
 
  Zone III
 
 
Wasserschutzzonen

Zone I:
Die Zone I (Fassungsbereich) soll die unmittelbare Umgebung des Fassungsbereiches vor Verunreinigung und sonstigen schädlichen Einflüssen schützen.
Es ist nur Mähnutzung zugelassen.
Jegliches düngen, jegliche Nutzung von Pflanzenschutzmittel und jedes verletzen der belebten Bodenschichten ist verboten!
Unbefugte dürfen Zone I nicht betreten!
Das Gelände ist im Besitz des Wasserversorgers.
Zone II:
Die Zone II (engere Schutzzone) soll so groß sein, dass das Grundwasser die Fassung erst nach 50 Tagen erreicht.
Die Zeitspanne entspricht etwa der Lebenserwartung der meisten Krankheitserreger.
Das Ausbringen von Gülle oder organischem Dünger ist strengstens verboten!
Aufgrabungen von mehr als 1m Tiefe, Baumassnahmen, Menschenansammlungen und Tierherden sind verboten!
Zone III:
Die Zone III (weitere Schutzzone) umfasst das Einzugsgebiet der Wasserfassung.
Dort sollen insbesondere langanhaltende, schwer abbaubare Verunreinigungen des Grundwassers vermieden werden.
Chemische, radioaktive und konzentrierte biologische Einflüsse sollen der Fassung fern gehalten werden.

 

Die Verordnungen der Wasserschutzgebiete können hier als pdf-Datei angeschaut werden:
Wasserschutzgebiet Haag (8,8 MB)
Wasserschutzgebiet Heinzhof (7,6 MB)
Wasserschutzgebiet Kotzheim (9,7 MB)
Hier können Sie die Verordnungen in PDF-Format herunterladen.
Sie benötigen dazu die Software ADOBE-Acrobat-Reader.

 

Die Pläne der Wasserschutzgebiete können hier als pdf-Datei angeschaut werden:
Wasserschutzgebiet Haag (460 KB)
Wasserschutzgebiet Heinzhof (106 KB)
Wasserschutzgebiet Kotzheim (827 KB)
Hier können Sie die Pläne in PDF-Format herunterladen.
Sie benötigen dazu die Software ADOBE-Acrobat-Reader.