Kopfbild Zweckverband zur Wasserversorgung Hohenkemnather Gruppe

Trinkwasser und Wasserschutzgebiete

Trinkwasserschutz geht alle an, denn das Grundwasser kann schnell durch die unterschiedlichsten Faktoren verunreinigt bzw. mit Fremdstoffen belastet werden. Um die Brunnen zur Trinkwassergewinnung vor schädlichen Einflüssen zu schützen, wird in den meisten Fällen ein in verschiedene Zonen gegliedertes Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Die verschiedenen Zonen sind jeweils mit unterschiedlichen Auflagen verbunden, wie z. B. einem Gülleausbringungsverbot in der näheren Schutzzone, um eine Kontaminierung des Trinkwassers mit Kolibakterien zu verhindern.

Verfahren, wenn ein neues Wasserschutzgebiet entsteht

  • Das Einzugsgebiet des Brunnens bestimmen und beurteilen
  • Die Grenzen des künftigen Schutzgebiets ermitteln
  • Die Risiken für das Grundwasser erforschen
  • Abstimmung zwischen allen Beteiligten
  • Die Festsetzung des Wasserschutzgebiets beantragen
  • Den Entwurf öffentlich auslegen
  • Zum Erörterungstermin einladen
  • Die Verordnung verkünden

Zonen Wasserschutzgebiet

Zone I:

  • Die Zone I (Fassungsbereich) soll die unmittelbare Umgebung des Fassungsbereiches vor Verunreinigung und sonstigen schädlichen Einflüssen schützen.
  • Es ist nur Mähnutzung zugelassen.
  • Jegliches düngen, jegliche Nutzung von Pflanzenschutzmittel und jedes Verletzen der belebten Bodenschichten ist verboten!
  • Unbefugte dürfen Zone I nicht betreten!
  • Das Gelände ist im Besitz des Wasserversorgers.

Zone II:

  • Die Zone II (engere Schutzzone) soll so groß sein, dass das Grundwasser die Fassung erst nach 50 Tagen erreicht.
  • Die Zeitspanne entspricht etwa der Lebenserwartung der meisten Krankheitserreger.
  • Das Ausbringen von Gülle oder organischem Dünger ist strengstens verboten!
  • Aufgrabungen von mehr als 1 m Tiefe, Baumassnahmen, Menschenansammlungen und Tierherden sind verboten!

Zone III:

  • Die Zone III (weitere Schutzzone) umfasst das Einzugsgebiet der Wasserfassung.
  • Dort sollen insbesondere langanhaltende, schwer abbaubare Verunreinigungen des Grundwassers vermieden werden.
  • Chemische, radioaktive und konzentrierte biologische Einflüsse sollen der Fassung ferngehalten werden.